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BFSG-barrierefreie-websites Illustration

Seit 28. Juni 2025 gilt das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG). Ab dann sind 'barrierefreie' Webseiten auch für private Unternehmen Pflicht!

Ausnahme: Selbständige und 'Kleinstunternehmen' mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro. Private sowie rein geschäftliche Angebote (B2B)  unterliegen ebenfalls aktuell NICHT dem BFSG. 

Alle anderen Unternehmen sind ab Juni 2025 gesetzlich verpflichtet die Regelungen des BFSG zu beachten und müssen sicherstellen, dass ihre Websites barrierefrei sind. Andernfalls riskieren sie Abmahnungen und Aufforderungen zur Anpassung, hohe Bußgelder oder sogar die Einstellung ihres Online-Geschäfts.
 

Barrierefreiheit = besseres Google Ranking

Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen bewerten Suchmaschinen Websites die grundsätzlich barrierefrei gestaltet sind, generell besser. Wer also bei Google & Co. auf Platz 1 landen möchte, für den führt zwangsläufig kein Weg an einer grundsätzlichen Barrierefreiheit vorbei.
 

 

Was konkret bedeutet Barrierefreiheit für die eigenen Websites?

Folgende Anforderungen sollten für die Barrierefreiheit im Rahmen des BFSG erfüllt werden (Auswahl):
 

Eindeutige Seitentitel, Überschriften, Labels, Links & Eingabefelder (die Thema/Zweck klar beschreiben). Abschnittsüberschriften zur Inhaltsorganisation.

Kontrastreiche, gut lesbare Schriften und funktionale Elemente. KEINE kleinen, in der Darstellungsgröße unveränderbare Schriften.

Alternativtexte für interaktive Elemente und Bilder.

Untertitel für Videos für hörgeschädigte Menschen zum Mitlesen. Option zum Pausieren. Vermeidung von blinkenden Bildern (max. 3 Blitze pro Sekunde).

Klar strukturierte und konsistente Navigation, ohne Zeitbeschränkung. Informationen zur Seitenposition (z.B. durch Breadcrumbs).

Leichte Tastaturbedienung für alle interaktiven Elemente. Sie sollten durch Screenreader korrekt ausgegeben und über die Tastatur problemlos angesteuert werden können. Fokus sollte bei Tastaturbedienung sichtbar sein.

Leicht verständliche Texte (Fachbegriffe und Abkürzungen ggf. erläutern).

Lesbar im Hoch- und Querformat.

PDF's und andere Dokumente sollten barrierefrei gestaltet und umgesetzt sein.

Die Kontaktaufnahme sollte über unterschiedliche Wege möglich sein (E-Mail, Telefon, persönliche Besuche).

 


Tools 

 
WAVE
(Web Accessibility Evaluation Tool)
Kostenloses Tool zur Evaluierung der Barrierefreiheit von Websites mit detaillierten Berichten und Vorschlägen zur Verbesserung.
https://wave.webaim.org

Screenreader-Software
Tools wie JAWS oder NVDA ermöglichen es Websites aus der Perspektive von sehbehinderten Nutzern zu testen.
https://www.freedomscientific.com/products/software/jaws
https://www.nvaccess.org/download


Angebot zur Unterstützung

Als Grafik- & Webdesigner achte ich in meinen Projekten auf Barrierefreiheit, damit Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben haben.

Es geht mir dabei um die Menschen - nicht darum penibel alle gesetzlichen Vorschriften umzusetzen. Wenn etwas sehr viel Aufwand generiert, aber in dem Fall keine relevante Verbesserung der Nutzbarkeit bedeutet, verzichte ich darauf.

Das Ergebnis ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen, das dem Bedürfnis des Betreibers der Website ebenso entgegenkommt, wie dem Bedürfnis nach Barrierefreiheit der Besucher.

Wenn du Unterstützung brauchst, um deine Website im Sinne des BFSG barrierefrei zu gestalten, sprich mich an - ich begleite dich gern dabei. 

 

"Menschen ignorieren Design, das Menschen ignoriert."


- Frank Chimero, Designer

 


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